Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied, dass ein Lkw-Fahrer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für den Monat Juli 2022 sowie die Abgeltung von 20 Urlaubstagen hat, obwohl sein Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelte. Der Kläger konnte seine Erkrankung durch fachärztliche Aussagen glaubhaft nachweisen.