Erstberatung vereinbaren

Wir sind KUHLEN.

Eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Wir beraten und vertreten in- und ausländische Mandanten bundesweit in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.

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Zu unseren Mandanten zählen ebenso alt eingesessene Unternehmen wie auch junge Gründer, Start-ups, Agenturen, Finanzdienstleister und Privatleute, die höchste Qualität und maßgeschneiderte Lösungen zu schätzen wissen. Mit Passion begleiten wir Sie mit fortschrittlichen Visionen auf Ihrem Weg.
Wir verstehen nicht nur unser Handwerk, sondern zeichnen uns durch hohe Branchennähe aus. Wir sind selbst Gründer und es entspricht unserer Überzeugung, dass nur das hundertprozentige Verständnis Ihrer Idee, Ihres Produkts und Ihrer Historie eine bestmögliche Begleitung in Ihrem Interesse ermöglicht. Unsere Mandanten beschäftigen sich mit Künstlicher Intelligenz, der Blockchain und Anwendungen für das Internet of Things. Wir tragen unseren Teil dazu bei, indem wir neue Vertragskonstrukte entwickeln, um komplexe Themen mit der traditionellen Wirtschaft zu vereinen.

Bei der Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von unserer Leidenschaft für unseren Beruf. Wir bringen einen starken akademischen Background für die beste Verhandlungsstrategie mit. Die Entwicklung von maßgeschneiderten Strategien für Vertragsverhandlungen, Investitionsrunden, Exit-Situationen oder Gerichtsverfahren und Verhandlungsführung sind in unserer Tätigkeit ebenso wichtig wie das juristische know-how. Wir stehen als Ihre Partner an Ihrer Seite und wenn es sein muss als harte Verhandler vor Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist dabei immer unser Ziel.

Wir beraten Menschen.

Rechtliche Fragen stehen in Beziehung zu den Menschen, die sie stellen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Grundlage für maßgeschneiderte Lösungen.

Wir erarbeiten Lösungen – mit Ihnen.

Rechtliche Probleme sind meistens vielschichtig. Wir beschreiben Ihnen Chancen und Risiken und erarbeiten gemeinsam den Weg, der für Sie am sinnvollsten ist.

Wir sprechen Ihre Sprache.

Komplexe Probleme sind kein Grund, komplex darüber zu sprechen. Gegenseitiges Verständnis ist der Schlüssel zur erfolgreichen Zusammenarbeit.

Probleme lösen, nicht verursachen.

Wir arbeiten effizient, pragmatisch und zielorientiert. Fortschritt und Geschwindigkeit sind dabei unsere ständigen Begleiter.

Wir streiten gerne – wenn es sein muss.

Wir lieben unseren Beruf. Das Streiten vor Gericht gehört dazu. Immer dann, wenn es die passende Lösung für Ihr Problem darstellt.

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Unsere Tätigkeitsgebiete

Arbeitsrecht Wir prüfen und entwerfen Arbeits- und sonstige Dienstverträge sowie Aufhebungsverträge und beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Ob zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, währenddessen oder am Ende – wir zeigen die passenden Lösungen auf und setzen diese für Sie um. Vom Vertragsentwurf und der Begleitung von Verhandlungen, über den Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen können Sie auf unsere Expertise in der digitalisierten Arbeitswelt setzen.

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Immobilienrecht Vom Erwerb der Immobilie, über die Nutzung und Verwertung bis hin zum Verkauf begleiten wir Sie und Ihr Objekt. Wir haben den Überblick und kennen den Markt und seine Besonderheiten.

Der Immobiliensektor ist belebter denn je, das zeigt sich auch in der Produktivität des Gesetzgebers. Zahlreiche neue Regelungen sind in den vergangenen Jahren dazugekommen. Mit unserer agilen Beratung und kurzen Reaktionszeiten sind wir zuverlässige Partner an Ihrer Seite, damit Sie mit der Schnelligkeit des Marktes mithalten können. Wir prüfen und gestalten Kauf- und Mietverträge, begleiten Sie bei Verhandlungen zu Ihren Immobilienprojekten und vertreten Ihre Interessen gerichtlich, wenn es erforderlich ist.

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AGB- und Vertragsrecht Klar strukturierte und gut verständliche Verträge sind die Grundlage stabiler Geschäftsverbindungen. Wir stehen Ihnen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von individuellen Vertragswerken und ABG zur Seite.

Ob individueller Softwareerstellungs-Vertrag oder IT-Projektvertrag, ob Lizenzbedingungen, Agenturverträge, Freelancerverträge, Kooperationsverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wir verfügen über eine langjährige Erfahrung, die sich aus der Beratung von Softwareunternehmen, selbständigen Entwicklern, Designern und E-Commerce Unternehmen speist.

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Urheberrecht | Markenrecht Wenn Ideen umgesetzt werden, entstehen Werte. Diese zu schützen ist ein legitimes Anliegen unternehmerischen und kreativen Handelns.

Wir schützen Ihr geistiges Eigentum und unterstützen Sie bei der Anmeldung und Eintragung von Marken in Deutschland, Europa und weltweit. Kommt es zu rechtlichen Konflikten, vertreten wir Unternehmen im Urheber-, Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht gerichtlich und außergerichtlich.

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Prozessführung Wir vertreten Ihre Interessen effektiv bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Von der außergerichtlichen Vertretung bis ins Gerichtsverfahren .

Manchmal können Lösungen nur erstritten werden. Wir führen Prozesse und Schiedsverfahren und vertreten die Interessen unserer Mandant:innen mit rechtlicher Expertise, wirtschaftlichem Sachverstand und strategischem Geschick vor allen nationalen Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren.

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Handels- und Gesellschaftsrecht Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht bildet die Beratung von etablierten Unternehmen, Start-Up’s, Geschäftsführer:innen, Vorständen und Gesellschafter:innen eine unserer Kernkompetenzen.

Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung an und stehen Ihnen mit unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise bei allen wichtigen Fragen von der rechtlichen Strukturierung bis zum Verfassen komplexer Regelungen in Beteiligungsverträgen. Wir begleiten Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und deren Gesellschafter im täglichen Geschäft und vertreten diese sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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News

Ein Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant, VG Berlin Urteil vom 22.12.2022 - Az. VG 14 K 139.19 V

28. März 2023

Döner-Imbiss vs. Spezialitätenrestaurant: Ein Visum für türkische Köche?

Zur Verpflichtung des gekündigten Arbeitnehmers, eine zumutbare Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber anzunehmen, LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.12.2022 - 10 Sa 783/22

22. März 2023

Das LAG Berlin-Brandenburg definiert, wann Arbeitnehmer:innen es böswillig unterlassen, eine andere Tätigkeit anzunehmen und stärkt damit die Rechte von gekündigten Arbeitnehmer:innen.

Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums - LG Bremen – Urteil v. 8. Juli 2022 – 4 S 176/21

09. März 2023

Auch nach nach Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt es bei einem Beschlusszwang im Falle von Veränderungen am Gemeinschaftseigentum.

Haftung eines Unternehmens für Affiliates - BGH Urteil vom 26.01.23 - I ZR 27/22

02. März 2023

Wann haften Unternehmen für Affiliate-Links? Der BGH hat hierzu kürzlich Kriterien benannt.

Prozessführungsbefugnis einer WEG bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum, BGH Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 213/21

20. Februar 2023

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurde die Prozessführungsbefugnis der WEG neu geregelt. Damit war fraglich, ob die WEG weiterhin per Beschluss Rechte von Erwerbern an sich ziehen und durchsetzen können.

Bargeldeinzahlung in Geldautomaten - Die Beweislast trägt der Einzahler, OLG Brandenburg v. 19.10.2022 (4 U 217/21)

10. Februar 2023

Wer am Automaten Bargeld einzahlt, muss die Höhe der Einzahlung im Streitfall selbst beweisen. Gut zu wissen für Bankkund:innen, die die Einzahlfunktion am Automaten nutzen.

Verzug am Bau wegen Corona, KG Berlin Urteil vom 24.05.2022 – Az. 21 U 156/21

30. Januar 2023

Die Pandemie musste als Entschuldigung für Vieles herhalten. Besonders am Bau. Das Kammergericht entschied kürzlich, wann ein Bauunternehmer den pandemiebedingten Verzug am Bau zu vertreten hat.

BGH: Die "sale and rent back"-Praxis eines Pfandleihers ist Wucher

25. Januar 2023

Das ist ja Wucher! Kommt selten vor, der BGH konnte das in zwei aktuellen sehr lesenswerten Entscheidungen aber so feststellen.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO - BAG, Urteil vom 05.05.22 – 2 AZR 363/21

16. Januar 2023

Die DSGVO - ein zahnloser Tiger? Nicht immer: Das Bundesarbeitsgericht entschied zur Höhe eines Schadensersatzanspruches bei Verletzung von Art. 82 DSGVO.

Verschwundene Buchtstaben bei Hornbach – Eine rechtliche Bewertung

09. Januar 2023

Darf man Werbung mit einem Fake-Diebstahl machen?