Erstberatung vereinbaren

Wir sind KUHLEN.

Eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Wir beraten und vertreten in- und ausländische Mandanten bundesweit in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.

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Zu unseren Mandanten zählen ebenso alt eingesessene Unternehmen wie auch junge Gründer, Start-ups, Agenturen, Finanzdienstleister und Privatleute, die höchste Qualität und maßgeschneiderte Lösungen zu schätzen wissen. Mit Passion begleiten wir Sie mit fortschrittlichen Visionen auf Ihrem Weg.
Wir verstehen nicht nur unser Handwerk, sondern zeichnen uns durch hohe Branchennähe aus. Wir sind selbst Gründer und es entspricht unserer Überzeugung, dass nur das hundertprozentige Verständnis Ihrer Idee, Ihres Produkts und Ihrer Historie eine bestmögliche Begleitung in Ihrem Interesse ermöglicht. Unsere Mandanten beschäftigen sich mit Künstlicher Intelligenz, der Blockchain und Anwendungen für das Internet of Things. Wir tragen unseren Teil dazu bei, indem wir neue Vertragskonstrukte entwickeln, um komplexe Themen mit der traditionellen Wirtschaft zu vereinen.

Bei der Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von unserer Leidenschaft für unseren Beruf. Wir bringen einen starken akademischen Background für die beste Verhandlungsstrategie mit. Die Entwicklung von maßgeschneiderten Strategien für Vertragsverhandlungen, Investitionsrunden, Exit-Situationen oder Gerichtsverfahren und Verhandlungsführung sind in unserer Tätigkeit ebenso wichtig wie das juristische know-how. Wir stehen als Ihre Partner an Ihrer Seite und wenn es sein muss als harte Verhandler vor Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist dabei immer unser Ziel.

Wir beraten Menschen.

Rechtliche Fragen stehen in Beziehung zu den Menschen, die sie stellen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Grundlage für maßgeschneiderte Lösungen.

Wir erarbeiten Lösungen – mit Ihnen.

Rechtliche Probleme sind meistens vielschichtig. Wir beschreiben Ihnen Chancen und Risiken und erarbeiten gemeinsam den Weg, der für Sie am sinnvollsten ist.

Wir sprechen Ihre Sprache.

Komplexe Probleme sind kein Grund, komplex darüber zu sprechen. Gegenseitiges Verständnis ist der Schlüssel zur erfolgreichen Zusammenarbeit.

Probleme lösen, nicht verursachen.

Wir arbeiten effizient, pragmatisch und zielorientiert. Fortschritt und Geschwindigkeit sind dabei unsere ständigen Begleiter.

Wir streiten gerne – wenn es sein muss.

Wir lieben unseren Beruf. Das Streiten vor Gericht gehört dazu. Immer dann, wenn es die passende Lösung für Ihr Problem darstellt.

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Unsere Tätigkeitsgebiete

Arbeitsrecht Wir prüfen und entwerfen Arbeits- und sonstige Dienstverträge sowie Aufhebungsverträge und beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Ob zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, währenddessen oder am Ende – wir zeigen die passenden Lösungen auf und setzen diese für Sie um. Vom Vertragsentwurf und der Begleitung von Verhandlungen, über den Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen können Sie auf unsere Expertise in der digitalisierten Arbeitswelt setzen.

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AGB- und Vertragsrecht Klar strukturierte und gut verständliche Verträge sind die Grundlage stabiler Geschäftsverbindungen. Wir stehen Ihnen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von individuellen Vertragswerken und ABG zur Seite.

Ob individueller Softwareerstellungs-Vertrag oder IT-Projektvertrag, ob Lizenzbedingungen, Agenturverträge, Freelancerverträge, Kooperationsverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wir verfügen über eine langjährige Erfahrung, die sich aus der Beratung von Softwareunternehmen, selbständigen Entwicklern, Designern und E-Commerce Unternehmen speist.

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Urheberrecht | Markenrecht Wenn Ideen umgesetzt werden, entstehen Werte. Diese zu schützen ist ein legitimes Anliegen unternehmerischen und kreativen Handelns.

Wir schützen Ihr geistiges Eigentum und unterstützen Sie bei der Anmeldung und Eintragung von Marken in Deutschland, Europa und weltweit. Kommt es zu rechtlichen Konflikten, vertreten wir Unternehmen im Urheber-, Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht gerichtlich und außergerichtlich.

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Prozessführung Wir vertreten Ihre Interessen effektiv bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Von der außergerichtlichen Vertretung bis ins Gerichtsverfahren .

Manchmal können Lösungen nur erstritten werden. Wir führen Prozesse und Schiedsverfahren und vertreten die Interessen unserer Mandant:innen mit rechtlicher Expertise, wirtschaftlichem Sachverstand und strategischem Geschick vor allen nationalen Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren.

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Handels- und Gesellschaftsrecht Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht bildet die Beratung von etablierten Unternehmen, Start-Up’s, Geschäftsführer:innen, Vorständen und Gesellschafter:innen eine unserer Kernkompetenzen.

Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung an und stehen Ihnen mit unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise bei allen wichtigen Fragen von der rechtlichen Strukturierung bis zum Verfassen komplexer Regelungen in Beteiligungsverträgen. Wir begleiten Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und deren Gesellschafter im täglichen Geschäft und vertreten diese sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Erbrecht Wir begleiten Sie durch die komplexen Themen des Erbrecht. Unsere Fachanwältin hilft Ihnen, passgenaue Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden: von der Testamentserstellung über die Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge bis hin zur Konfliktlösung.

Mit einem ganzheitlichen Beratungsansatz und persönlichem Engagement begleiten wir Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Unsere Mandanten schätzen uns als vertrauensvolle Ansprechpartner, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch empathisch und lösungsorientiert arbeiten – für Ihren maximalen Erfolg und Ihre Zufriedenheit.

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News

Stärkung von Arbeitgeber:innen und ihres Leistungsbestimmungsrechts bei der Bemessung von Bonuszahlungen - LAG Hamburg, Urteil vom 07.03.2024 (1 Sa 10/23)

27. November 2024

Das LAG Hamburg macht wichtige Vorgaben wie Arbeitgeber:innen Zielvorgaben einseitig festlegen können und welche Maßstäbe § 315 BGB dabei setzt und beleuchtet die rechtliche Bewertung verspäteter Festsetzungen sowie die Abgrenzung von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen.

Die Nutzung einer Fototapete im Internet als Hintergrund verletzt keine Urheberrechte, BGH, Urteil vom 11.09.2024 (I ZR 139/23, I ZR 140/23, I ZR 141/23)

15. November 2024

Der BGH erklärte die Nutzung einer Fototapete im Internet als rechtmäßig. Urheberrechtliche Ansprüche an den abgedruckten Fotografien können nicht geltend gemacht werden.

Szenenbildnerin nicht selbstständig: LSG urteilt über Sozialversicherungspflicht in der Filmbranche, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.06.2021 (L 28 BA 110/18)

23. Oktober 2024

Trotz eines als Werkvertrag bezeichneten Vertrags kann, unter Würdigung der tatsächlichen Umstände, eine Sozialversicherungspflicht wegen einer abhängigen Beschäftigung vorliegen.

AGB von Microstock-Portalen, die das Recht auf Urhebernennung einschränken, sind wirksam – BGH, Urteil v. 15.06.2023 (Az.I ZR 179/22)

08. Oktober 2024

Der BGH entschied, dass ein Microstock-Portal durch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Recht eines/einer jeden Urhebers/Urheberin auf Namensnennung bei Verwendung seines Werkes einschränken kann.

BGH: Abberufung des Geschäftsführers der Hannover 96 Management GmbH wirksam, BGH, Urteil vom 16.07.2024 (II ZR 71/23)

13. September 2024

Ein Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung abberufen – jedoch ist dafür laut Satzung der Aufsichtsrat allein zuständig. Der BGH sagt: der Beschluss ist anfechtbar, nicht nichtig.

Massenentlassungen: Wann sind sie wirksam? BAG macht Vorlage beim EuGH BAG, Beschluss vom 23.05.2024 - 6 AZR 152/22 (A)

22. August 2024

Das Bundesarbeitsgericht fragt den Europäischen Gerichtshof: Was ist eigentlich, wenn das Arbeitsamt die fehlende Massenentlassungsanzeige nicht moniert?

Haftung für Kosten des Insolvenzverfahrens und Vergütung des Insolvenzverwalters – BGH, Urteil vom 21.11.2023 (II ZR69/22)

16. August 2024

Der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet regelmäßig für die Gerichtskosten des über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Insolvenzverfahrens sowie die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters.

Verbotene Eigenmacht: Tierheim darf Kater nicht eigenmächtig zurückholen, AG Hanau, Beschluss vom 04.01.2024 (Az. 98 C 98/23)

08. August 2024

Fakten schaffen in Form einer eigenmächtigen Wegnahme mag emotional nachvollziehbar sind, ist rechtlich jedoch nicht zulässig. Auch dann nicht wenn dicke Kater vermeintlich gerettet werden.

Sylt Video: Veröffentlichung unverpixelten Bildmaterials führt zu unzulässiger Prangerwirkung, LG München I, Beschluss vom 12.06.2024 (Az. 26 O 6325/24)

31. Juli 2024

Wie weit darf die Presse gehen und Bildmaterial unverpixelt veröffentlichen? Eine intensive Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist jedenfalls zwingend.

Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers innerhalb einer Familiengesellschaft - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2024 (Az. L 8 BA 126/23)

23. Juli 2024

Gesellschafter:innen einer GmbH unterliegen grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht, sofern ein maßgeblicher Einfluss auf die GmbH besteht. Problematisch kann es in Familiengesellschaften sein, wenn ein Familienmitglied Geschäftsführer aber nicht Gesellschafter ist.