Statusfeststellungsverfahren

Statusfeststellungsverfahren

16. Juli 2026

Ein Statusfeststellungsverfahren dient dazu, verbindlich zu klären, ob eine Tätigkeit als selbständige Tätigkeit oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, die Beitragspflicht und mögliche Nachforderungen. Insbesondere Unternehmen, Vereine, Bildungsträger und Auftraggeber sollten frühzeitig prüfen, ob der Einsatz freier Mitarbeiter* sozialversicherungsrechtlich rechtssicher ausgestaltet ist. Ein fehlerhaft eingeschätzter Erwerbsstatus kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Es dient der verbindlichen Feststellung, ob zwischen den Vertragsparteien eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) vorliegt.

Die Entscheidung wirkt nicht nur für die Zukunft. Sie kann auch Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Vertragsverhältnisse haben und erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen auslösen.

Wann ist ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll?

Ein Statusfeststellungsverfahren empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Zweifel bestehen, ob eine freie Mitarbeit tatsächlich selbständig ausgeübt wird oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

Typische Fallkonstellationen sind:

  • freie Dozent* und Lehrkräfte,
  • Coaches und Trainer*,
  • IT-Freelancer,
  • Berater*,
  • Kreativschaffende wie Fotograf*, Journalist* oder Filmemacher*,
  • Honorarkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • freie Mitarbeit bei Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen.

Gerade nach der aktuellen Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit und dem sogenannten Herrenberg-Urteil ist das Verfahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

Welche Kriterien prüft die Deutsche Rentenversicherung?

Entscheidend ist stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Kein einzelnes Merkmal ist allein ausschlaggebend.

Für eine abhängige Beschäftigung sprechen insbesondere:

  • Eingliederung in die betriebliche Organisation,
  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort oder Art der Tätigkeit,
  • Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers,
  • fehlendes Unternehmerrisiko,
  • feste Arbeitszeiten,
  • Vergütung unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg.

Für eine selbständige Tätigkeit sprechen dagegen unter anderem:

  • freie Gestaltung der Tätigkeit,
  • eigenes Unternehmerrisiko,
  • Einsatz eigener Betriebsmittel,
  • Möglichkeit, mehrere Auftraggeber gleichzeitig zu bedienen,
  • eigene Preisgestaltung,
  • eigenverantwortliche Organisation der Arbeitsleistung.

Nicht entscheidend ist allein die Bezeichnung des Vertrags. Auch ein als Werkvertrag oder Dienstvertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis kann sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigung eingestuft werden, wenn die tatsächlichen Umstände hierfür sprechen.

Welche Folgen hat eine falsche Statusbeurteilung?

Wird eine vermeintlich selbständige Tätigkeit später als abhängige Beschäftigung eingestuft, drohen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
  • Säumniszuschläge,
  • gegebenenfalls Haftung des Arbeitgebers für Arbeitnehmeranteile,
  • Bußgelder,
  • arbeitsrechtliche Folgeansprüche,
  • steuerliche Risiken.

Insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen können Nachforderungen schnell sechsstellige Beträge erreichen.

Wer kann ein Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Ein Antrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Deutsche Rentenversicherung ein Verfahren auch von Amts wegen durchführen.

Eine frühzeitige Klärung schafft Rechtssicherheit und kann spätere Haftungsrisiken erheblich reduzieren.

Welche Bedeutung hat die aktuelle Rechtsprechung?

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie zahlreicher Sozialgerichte hat die Anforderungen an eine tatsächlich selbständige Tätigkeit in den vergangenen Jahren deutlich konkretisiert.

Besondere Aufmerksamkeit hat das sogenannte Herrenberg-Urteil erhalten, das die Statusbeurteilung freier Lehrkräfte nachhaltig beeinflusst hat. Gleichzeitig zeigen neuere Entscheidungen – etwa des Sozialgerichts Berlin zur Tätigkeit eines Filmemachers –, dass eine selbständige Tätigkeit weiterhin anerkannt werden kann, wenn die tatsächliche Vertragsdurchführung von unternehmerischer Eigenverantwortung geprägt ist.

Die Gerichte stellen dabei konsequent auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht allein auf den Wortlaut des Vertrags ab.

Warum ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll?

Die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und Beschäftigung gehört zu den komplexesten Fragen des Sozialversicherungsrechts. Bereits kleine Unterschiede bei der praktischen Durchführung eines Vertrags können entscheidend sein.

Unternehmen, Vereine und Auftraggeber sollten Vertragsgestaltung und tatsächliche Zusammenarbeit daher regelmäßig überprüfen. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden und die Zusammenarbeit rechtssicher zu strukturieren.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Unternehmen, Vereine, Bildungsträger sowie freie Auftragnehmer bei Statusfeststellungsverfahren, der Gestaltung rechtssicherer Vertragsmodelle und der Vertretung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und den Sozialgerichten.