Schadensersatz

Schadensersatz

12. Januar 2022

Grundsätzlich kann, wenn ein Schaden erlitten wird, dieser Schaden in Form eines Schadensersatzes (oder auch Schadenersatz) ausgeglichen werden. Es soll der Zustand, der vor dem Schadenseintritt bestand, wiederhergestellt werden. Dieser Ausgleich erfolgt häufig in finanzieller Form.

Damit ein Schadensersatzanspruch besteht, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. Dazu stellen sich weitere Fragen, also wie lässt sich der Schaden eigentlich genau bestimmen und braucht es hierfür ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers?

Für welche Schäden kann ich Schadensersatz verlangen?

Schadensersatz kann für Vermögensschäden (materielle Schäden) oder Nichtvermögensschäden (immaterielle Schäden) geltend gemacht werden. Der Unterschied zwischen den beiden Schadensarten ist, dass sich bei einem Vermögensschaden der Schaden konkret berechnen lässt, wohingegen bei Nichtvermögensschäden eine exakte Bezifferung nicht möglich ist.

Vermögensschäden (materielle Schäden)

Unter einem Vermögensschaden wird jeder Schaden an einem vermögenswerten Rechtsgut verstanden. Es braucht eine nachteilige Vermögensänderung, die durch den Schaden eingetreten ist. Ein Vermögenswert kommt allen Gütern zu, die einen Geldwert besitzen.

Zum Vermögen des Geschädigten zählt nicht nur sein Eigentum an beispielsweise seinem Haus oder seinem Auto, sondern auch jegliche Forderungen, Anteile an einer Gesellschaft oder Urheberrechte. Auch Vermögensminderungen fallen unter Vermögensschäden, wenn es zu einem Verlust der Gebrauchsmöglichkeit kommt und diesem Verlust ein wirtschaftlicher Wert beigemessen werden kann. So kann der Geschädigte auch Schadensersatz aus einem entgangenen Gewinn geltend machen, wenn ihm ohne den Schaden Vermögensvorteile zugeflossen wären. Dies liegt beispielsweise bei einem Verdienstausfall vor.

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Nichtvermögensschaden (immaterielle Schäden)

Hierunter werden alle Schäden verstanden, deren Wert nicht einfach so bestimmbar ist, oder eine genaue Bezifferung nicht möglich ist. So können beispielsweise Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit, durch Freiheitsentzug oder auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, als immaterielle Schäden geltend gemacht werden. Auch können Pflegekosten und Kosten eines behindertengerechten Umbaus eines Hauses in Folge eines Unfalls unter den Nichtvermögensschaden fallen.

Vermögens- und Nichtvermögensschäden können auch für ein und denselben Schaden geltend gemacht werden, wenn jeweilige Rechtsgüter durch den Schädiger verletzt werden. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall mit einem Fahrradfahrer, wobei dieser nicht schuldhaft involviert ist, kann er zum einen materiellen Schadensersatz für die Reparatur des Fahrrades verlangen und zum anderen kann er immateriellen Schadensersatz für mögliche körperliche Verletzungen geltend machen.

Was sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs?

Damit ein Schadenanspruch geltend gemacht werden kann, muss dem Geschädigten zunächst auch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Damit dieser Anspruch besteht, braucht es zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger ein Schuldverhältnis. Unter einem Schuldverhältnis versteht man jedes Rechtsverhältnis, das zwischen zwei oder mehreren Personen begründet wird und dabei die Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner regelt. Es dient somit als Grundlage für die Bestimmung der Leistungs- und Verhaltenspflichten der Parteien. Die Begründung eines Schuldverhältnisses kann sich zum einen aus vertraglichen Vereinbarungen ableiten lassen. Zum anderen kann ein Schuldverhältnis aufgrund von gesetzlichen Regelungen entstehen.

Vertragliche Schuldverhältnisse

Kommt ein Schuldverhältnis durch eine vertragliche Vereinbarung zustanden, so beruht dies grundsätzlich auf einem zweiseitigen Rechtsgeschäft. Darunter fallen beispielsweise:

  • Kaufvertrag §§ 433 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kann der Verkäufer trotz Kaufvertrag die Kaufsache nicht leisten, so kann der Käufer grundsätzlich Schadensersatz geltend machen

  • Darlehensvertrag §§ 488 ff. BGB

Bei einer verspäteten oder ausbleibenden Ratenzahlung kann Schadensersatz fällig werden

  • Mietvertrag und Pachtvertrag §§ 535 ff. BGB

Der Vermieter hat gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch, sollte dieser nicht seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen

  • Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag §§ 611 ff. BGB

Ein Kellner, der eine Tasche mit Einnahmen in einem unverschlossenen Auto zurücklässt, haftet für den Verlust des Betrags wegen grob fahrlässig begangener Vertragsverletzung BAG, Urteil vom 15. 11. 2001 – 8 AZR 95/01

  • Schenkungsvertrag §§ 516 ff. BGB

Der Beschenkte kann einen Schadensersatz gegen den Schenker geltend machen, wenn dieser einen Mangel an der verschenkten Sache arglistig verschwiegen hat

Welche Voraussetzungen genau für das Vorliegen eines Schuldverhältnisses erfüllt sein müssen und unter welchen Bedingungen ein Schadensersatzanspruch gewährt wird, richtet sich nach der einschlägigen Vertragsart.

Beispiel: Durch den Abschluss eines Kaufvertrags entsteht ein Schuldverhältnis, durch das der Käufer einen Anspruch auf Übereignung der Kaufsache und der Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung hat.

Vertragsähnliche Schuldverhältnisse

Nach § 311 Abs. 2 BGB kann ein Schuldverhältnis bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, durch die Anbahnung eines Vertrags oder durch ähnliche geschäftliche Kontakte entstehen. Auch eine Verletzung von Rücksichtnahmepflichten im Rahmen von Vorbereitungshandlungen kann zu einer Schadensersatzpflicht führen. So kann eine Verletzung, die durch eine herumliegende Bananenschale im Supermarkt hervorgerufen wird, bereits eine Schadensersatzpflicht des Supermarktinhabers begründen, obwohl der Einkaufende und der Supermarktinhaber keinerlei vertragliche Beziehung eingegangen sind.

Zudem kann auch ein Schuldverhältnis zu einer Person entstehen, die zwar nicht selbst Vertragspartei ist, jedoch in einem besonderen Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsabschluss wesentlich beeinflusst.

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Zur Entstehung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses kommt es, wenn entsprechende Anforderungen oder auch Tatbestandsvoraussetzungen aus einschlägigen Gesetzen erfüllt werden. Der Inhalt des Schuldverhältnisses bestimmt sich hier nicht durch Festlegungen der Parteien, sondern durch gesetzliche Bestimmungen. Jedoch können vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse auch nebeneinander bestehen. Beispiele für gesetzliche Schuldverhältnisse sind:

  • Unerlaubte Handlung § 823 BGB

Hierunter fällt jeder Schaden, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung hervorgerufen wird, die das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt.

  • Geschäftsführung ohne Auftrag § 677 BGB

Bei der Tätigung einer Geschäftsbesorgung ohne vorherigen Auftrag kann es zu einer Schadensersatzpflicht kommen.

  • Eigentümer-Besitzer-Verhältnis § 987

Der Eigentümer kann gegen den unrechtmäßigen Besitzer Schadensersatz verlangen.

  • Tierhalterhaftung § 833

Der Tierhalter schuldet dem Geschädigten Schadensersatz, wenn durch sein Tier ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wird.

  • Ungerechtfertigte Bereicherung § 812

Hier kommt es zu einer Rückabwicklung von rechtsgrundlosen Vermögensverschiebungen

  • Fahrzeughalterhaftung § 7 StVG
  • Produkthaftung


Wann ist eine Pflichtverletzung gegeben?

Damit ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss eine Pflichtverletzung gegen eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis vorliegen.

Zu unterscheiden gelten Hauptleistungspflichten von Nebenleistungspflichten. Unter die Hauptleistungspflichten fallen alle vereinbarten Pflichten, die sich durch das abgeschlossene Schuldverhältnis bestimmen.

Nebenleistungspflichten nehmen Bezug auf die vereinbarten Hauptleistungspflichten und wirken unterstützend zu dessen Zweckerfüllung. Sie bestehen beispielsweise aus Rücksichtnahme- und Sorgfaltspflichten, die die Vertragsparteien untereinander beachten müssen.

Beispiel im Falle eines Mietvertrags:

Als Hauptleistungspflicht schuldet der Vermieter die Überlassung des Mietgegenstandes und der Mieter die Bezahlung der Miete. Als Nebenleistungspflicht schuldet der Vermieter zudem die Instandhaltung der Mietsache. Dem Mieter kommt eine Sorgfaltspflicht zu und er muss Modernisierungsmaßnahmen dulden.

Besonders wichtig ist, dass der Schuldner den Schadenseintritt auch zu vertreten hat, seine Handlung muss also kausal für die Herbeiführung des Schadens sein. Hier gilt, dass der Schädiger grundsätzlich vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vertreten muss. Auch kann das Verschulden eines Anderen zugerechnet werden. So wird dem Arbeitgeber grundsätzlich die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zugerechnet, wenn dieser eine Pflichtverletzung als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers begeht.

Welche Arten von Schadensersatz gibt es?

Durch den Schadensersatz sollen alle unfreiwilligen Vermögenseinbüßen ersetzt werden. Für die Geltendmachung muss jedoch bestimmt werden, welche Art des Schadensersatzes einschlägig ist, denn es wird zwischen Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung unterschieden.

Schadensersatz statt der Leistung

Schadensersatz statt der Leistung kann an Stelle der geschuldeten Leistung geltend gemacht werden. Besonders bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, bei Nicht- oder Schlechtleistung, oder bei Verletzungen von Pflichten spielt der Schadensersatz statt der Leistung eine wichtige Rolle. Der Schadensersatz tritt hierbei an die Stelle des eigentlichen Erfüllungsanspruchs. Man erhält also Schadensersatz statt der eigentlich vereinbarten Leistung. Hierbei ist wichtig, dass man entweder Schadensersatz oder die Pflichterfüllung fordern kann, nicht aber beides. Es soll ferner jeder Schaden ersetzt werden, der funktional an die Stelle der Leistung tritt, wie beispielsweise bei einem Substanzausfall oder auch bei entgangenen Vermögensvorteilen.

Schadensersatz neben der Leistung

Unter den Schadensersatz neben der Leistung fallen Ansprüche, die durch einen Verzögerungsschaden entstanden sind oder alle sonstigen einfachen Schadensersatzansprüche. Im Unterschied zum Schadensersatz statt der Leistung tritt beim Schadensersatz neben der Leistung der Schadensersatzanspruch neben die Erfüllung des Primäranspruchs. Der Schaden betrifft nicht die Leistung selbst, sondern tritt an anderen Rechtsgütern ein. Somit fallen darunter alle Schadensposten, die beispielsweise durch eine Verzögerung der Leistung eingetreten sind, deren Ersatz aber auch zusätzlich zur Forderung der Leistung aus dem Schuldverhältnis geltend gemacht werden kann. Der Anspruch tritt vielmehr neben die vertragliche Hauptleistungspflicht und lässt diese unberührt. So werden durch den Schadensersatz neben der Leistung zum Beispiel Begleitschäden, Mehraufwendungen oder Gewinnausfälle ausgeglichen.

Eine Unterscheidung der Schadensart ist relevant. Denn für die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung braucht es eine Nachfristsetzung des Gläubigers, damit der Schuldner eine Art zweite Chance für die Leistungserfüllung bekommt. Es wäre jedoch ein unbilliges Ergebnis, wenn der Gläubiger trotz Verzug des Schuldners den dadurch entstandenen Schaden ersatzlos hinnehmen müsste. Denn es ist ja trotz verspäteter Leistung ein Verzögerungsschaden entstanden. Deswegen ist ein Schadensersatz neben der Leistung relevant, der unabhängig vom Erfüllungsanspruch besteht.

Aufwendungen

Vom Schadensersatz statt oder neben der Leistung abzugrenzen, sind alle freiwilligen Vermögenseinbußen, oder auch Aufwendungen genannt. Diese Abgrenzung erfolgt dadurch, dass unter Schäden grundsätzlich nur alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen fallen. So können beispielsweise Anwaltskosten geltend gemacht werden, obwohl ein Anwalt freiwillig beauftragt wurde. Oder auch andere Aufwendungen, die durch die Nichterfüllung des Vertrages nutzlos geworden sind, können ausgeglichen werden. Grundsätzlich werden sie nicht nach den Regeln des Schadensersatzes geltend gemacht, sondern es besteht ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB.

Wie wird die Höhe des Schadensersatzes berechnet?

Um einen Schadensersatz zu berechnen, werden drei Methoden angewandt.

  • Differenzmethode

Bei dieser Methode wird das Ausgangsvermögen mit dem Vermögen nach dem Schadenfall verglichen. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich dann aus der daraus ergebenden Differenz.

  • Konkrete Schadenberechnung

Hier ist eine exakte Bezifferung des Schadens möglich durch beispielsweise das Vorliegen von Rechnungen.

  • Abstrakte Schadensberechnung

Sollte eine Schadensberechnung nicht möglich sein, kommt es zu einer Bestimmung durch eine abstrakte Schadensberechnung.

Problem des Mitverschuldens

Sollte ein Schaden durch einen eigenen und schuldhaften Beitrag des Geschädigten entstanden sein, so ist der Beitrag zur Schadensentstehung für die Ermittlung des Schadensersatzes zu beachten. Dies kann vor allem bedeutsam für Verkehrsunfälle sein, wenn eine gewisse Schuld für die Verursachung auch beim Geschädigten liegt. In solch einem Fall wird der eigenverschuldete Anteil ermittelt und eine Haftungsquote gebildet.

Kann ich Schadensersatz auch ohne eine vertragliche Beziehung geltend machen?

Eigentlich haben nur die Vertragsparteien einen Anspruch auf Schadensersatz aus dem Vertrag. Jedoch kommt es immer wieder zu einer Beteiligung von Dritten. Sollte ein Schaden durch diesen Dritten hervorgerufen worden sein, so kommt es zu einem Schadensersatzanspruch außerhalb der Vertragsparteien. Man spricht in solchen Fällen von der Drittschadensliquidation. Wird beispielsweise für die Überlieferung des Kaufgegenstandes ein Speditionsunternehmer gebucht, so haftet der Käufer (der Unternehmer ist) grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kaufgegenstand an das Speditionsunternehmen übergeben worden ist, für jegliche Beschädigung. Verursacht die Spedition jedoch einen Schaden, kommt es zu einem unbilligen Ergebnis, da der Käufer mangels Vertrags mit dem Speditionsunternehmen keinen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen hat. Zwar steht der Verkäufer in vertraglicher Beziehung mit dem Versandunternehmer, bei diesem ist jedoch kein Schaden aufgetreten, weil er trotz der Zerstörung weiterhin einen Zahlungsanspruch gegen den Käufer hat. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass der Verkäufer im Namen des Käufers einen Schadensersatzanspruch gegen das Speditionsunternehmen durchsetzen kann und der Käufer im Nachhinein vom Verkäufer die Herausgabe des Schadensersatzes verlangen kann.

Unterschied Schadensersatz und Schmerzensgeld

Schadensersatz umfasst den Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden. Schmerzensgeld kann der Geschädigte hingegen nur in Folge bestimmter immaterieller Schäden geltend machen. Diese liegen vor bei Verletzungen

  • des Körpers
  • der Gesundheit
  • der Freiheit
  • der sexuellen Selbstbestimmung

Hierbei soll das Schmerzensgeld eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen. Für die Berechnung des Schmerzensgeldes spielen, neben der Schwere der Verletzung, auch Faktoren wie die Behandlungsdauer, der Grad der verursachten Schmerzen, die Dauer des Schadens und die dadurch entstandene Beeinträchtigung für das weitere Leben eine Rolle.

Gibt es Fristen für die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs?

Aufgrund der verschiedenen Schadensersatzansprüche gibt es auch jeweils verschiedene Fristen zu wahren. Grundsätzlich unterliegen zivilrechtliche Ansprüche der drei-Jahres Frist nach § 195 BGB. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass die Frist erst mit Jahresende zu laufen beginnt. Andere wichtige Fristen sind:

  • Vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verjähren nach 30 Jahren ab Begehung der Pflichtverletzung.
  • Wenn keine Kenntnis über den Schädiger besteht verjähren Fristen nach 10 Jahren.
  • Für die Geltendmachung von Mangelrechten von beweglichen Sachen gilt eine Frist von 2 Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes.
  • Zur Geltendmachung von Schäden an der Mietsache gilt eine Frist von sechs Monaten.