Strafgericht

Strafgericht

16. September 2021

Das Strafgericht befasst sich mit Strafsachen sowie Ordnungswidrigkeiten. Es gibt Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof (BGH). Die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit, also welches Gericht genau zuständig ist, richtet sich nach der angeklagten Straftat und der daraus vermuteten Strafe.

Es können Strafsachen gegen Erwachsene (ab 21 Jahren), Heranwachsende (18-21) und Jugendliche (14-17) vor den Strafgerichten behandelt werden. Die Entscheidung, ob in Folge eines Ermittlungsverfahren Anklage erhoben werden soll und vor welchem Gericht, wird von der Staatsanwaltschaft getroffen.

Unterschieden wird zwischen der Zuständigkeit des/der Strafrichters:richterin und des Schöffengerichts. Der Strafrichter als Einzelrichter ist bei Vergehen zuständig. Das Schöffengericht ist bei Verbrechen mit einer Erwartung eines Strafmaßes über zwei Jahren zuständig. Verbrechen sind im Gegensatz zu Vergehen Straftaten schwererer Art. Das Schöffengericht setzt sich aus einem Richter und zwei Schöffen zusammen. Die Schöffen können als ehrenamtliche Laienrichter bezeichnet werden und üben keinen rechtlichen Beruf aus. Sie wirken dabei bei der Urteilsfindung mit dem hauptberuflichen Richter zusammen. Die Schöffen erhalten keinen Einblick in die Prozessakten. So haben sie einen unvoreingenommenen Eindruck vom Angeklagten.

Straftaten besonderer Schwere werden vor dem Landesgericht oder dem Oberlandesgericht behandelt.

Internationale Strafsachen werden durch den internationalen Strafgerichtshof (ICC) mit Sitz in Den Haag entschieden.

Passende Beiträge zum Thema: