Abmahnung

Abmahnung

19. März 2026

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie dient dazu, eine Rechtsverletzung außergerichtlich zu beenden und einen gerichtlichen Streit zu vermeiden.

Typischerweise wird die Abmahnung mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kommt die abgemahnte Person dem nach, kann ein gerichtliches Verfahren – etwa eine Unterlassungsklage – in vielen Fällen vermieden werden.

In der Praxis spielt die Abmahnung insbesondere im Äußerungsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Rechtliche Grundlage

Eine einheitliche gesetzliche Regelung der Abmahnung gibt es nicht. Sie ist jedoch in verschiedenen Rechtsgebieten anerkannt und teilweise ausdrücklich geregelt.

Im Wettbewerbsrecht ergibt sich die Abmahnung aus § 13 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Urheberrecht aus § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Im allgemeinen Zivilrecht ist sie Ausfluss des Unterlassungsanspruchs, der sich etwa aus § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog in Verbindung mit dem jeweils verletzten Recht, beispielsweise dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ergibt.

Funktion der Abmahnung

Die Abmahnung erfüllt mehrere wichtige Funktionen.

Sie gibt der abgemahnten Person die Möglichkeit, ihr Verhalten freiwillig zu ändern und einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Sie dient der Beseitigung der sogenannten Wiederholungsgefahr. Diese ist Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch und wird in der Regel nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt.

Zugleich hat die Abmahnung eine kostenrechtliche Bedeutung: Ist sie berechtigt, kann der Abmahnende die entstandenen Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz verlangen.

Inhalt einer Abmahnung

Eine wirksame Abmahnung enthält in der Regel:

  • die konkrete Bezeichnung der beanstandeten Handlung
  • die rechtliche Bewertung als Rechtsverletzung
  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • eine Frist zur Reaktion
  • die Geltendmachung von Kosten

Fehlen diese Elemente oder ist die Abmahnung unklar formuliert, kann sie unwirksam sein.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Eine Abmahnung sollte stets ernst genommen werden. Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese nicht ignorieren, sondern rechtlich prüfen lassen.

Insbesondere sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie ist regelmäßig sehr weit gefasst und kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein:

  • die Unterlassungserklärung zu modifizieren
  • die Abmahnung zurückzuweisen
  • oder eine einvernehmliche Lösung anzustreben

Risiken und Grenzen

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Unberechtigte oder missbräuchliche Abmahnungen können ihrerseits rechtliche Konsequenzen haben, etwa Schadensersatzansprüche.

Zudem sind insbesondere im Wettbewerbsrecht bestimmte formale Anforderungen zu beachten. Werden diese nicht eingehalten, kann die Abmahnung unwirksam sein.

Im Bereich der Meinungsfreiheit ist zudem stets eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erforderlich. Nicht jede kritische oder zugespitzte Äußerung rechtfertigt eine Abmahnung.