Verbrauchsgüterkauf

Verbrauchsgüterkauf

07. Dezember 2017

Was ist ein Verbrauchsgüterkauf?

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache, § 474 Abs. 1 BGB. Auch die Erbringung einer Dienstleistung kann Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs sein.

Wo ist der Verbrauchsgüterkauf geregelt?

Für den Verbrauchsgüterkauf gelten im BGB verschiedene verbraucherschützende Sonderregelungen. Diese sind das Ergebnis der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf. Der Verbrauchsgüterkauf ist im BGB in §§ 474 ff. geregelt.

Welche Bedeutung hat der Verbrauchsgüterkauf?

Beim Verbrauchsgüterkauf ist ein vertraglicher Haftungsausschluss zu Lasten des Verbrauchers unzulässig. Ebenso ausgeschlossen ist es, die Verjährungsfristen zu Ungunsten des Verbrauchers zu verkürzen. In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Sache gilt zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr, sodass der Verkäufer bei Auftreten eines Mangels beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Wichtig für den Versandhandel ist, dass § 447 BGB keine Anwendung findet und damit der Verkäufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf dem Transportweg trägt, sofern dieser den Spediteur oder Frachtführer, also den Paketzustelldienst, beauftragt hat. Beauftragt hat der Verbraucher den Spediteur oder Frachtführer nur dann, wenn er ihn selbst ausgewählt, also bestimmt hat. Eine bloße Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Unternehmen reicht dafür nicht aus.