Klageerwiderung

Klageerwiderung

05. Oktober 2017

Bei der Klageerwiderung handelt es sich um die inhaltliche Antwort auf die Klageschrift. In der Klageerwiderung muss somit alles Erforderliche vorgetragen werden, um die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. Der Klageerwiderung geht die Verteidigungsanzeige voraus.

Bei Klagen vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, das heißt, die Parteien eines Verfahrens können die Prozesshandlungen selbst und ohne durch einen Rechtsanwalt vertreten zu sein, vornehmen. Das heißt, man braucht keinen Rechtsanwalt zum Anfertigen der Klageerwiderung. Bei Verfahren vor den Landgerichten besteht gem. § 78 Abs. 1 ZPO die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Nur ein Rechtsanwalt kann in diesem Fall auch eine Klageerwiderung beim Gericht wirksam einreichen.

image of Klageerwiderung

Inhalt der Klageerwiderung

Eine Klageerwiderung wird, wie ein Urteil auch, in der Regel aus zwei inhaltlichen Teilen bestehen: dem tatsächlichen Vortrag und den Rechtsausführungen. Jedem rechtlichen Anspruch liegt ein tatsächlicher Lebenssachverhalt zu Grunde. Wer einen Anspruch auf Zahlung eines Kaufpreises aus § 433 BGB geltend macht, der wird auf der tatsächlichen Ebene den Abschluss eines Kaufvertrages, also Einigung zwischen zwei Parteien über einen bestimmten Kaufgegenstand zu einem bestimmten Preis schildern. Im Zivilprozess entscheidet die sog. Darlegungs- und Beweislast darüber, wer welche Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat. Soweit nichts anderes bestimmt ist, muss jeder die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Wer also die Kaufpreiszahlung begehrt, muss auch das Zustandekommen des Kaufvertrages beweisen.

In der Klageerwiderung muss sich der Beklagte bzw. sein Rechtsanwalt also zunächst mit dem Vortrag des Klägers auseinandersetzen. Was nicht stimmt, muss bestritten und korrekt dargestellt sowie gegebenenfalls unter Gegenbeweis gestellt werden. Fehlende relevante Tatsachen müssen korrekt dargestellt werden. Hier ist auch zu prüfen, ob dem Beklagten eventuelle eigene Ansprüche gegen den Kläger zustehen, die er diesem entgegenhalten kann, z.B. im Wege der Aufrechnung oder Widerklage. Bei dieser Arbeit mit dem tatsächlichen Geschehen, werden die Weichen für den weiteren Prozessverlauf gestellt. Es ist die sorgfältige Zusammenarbeit mit dem Mandanten, mit der die wesentlichen Fakten ermittelt werden, die einen erfolgreichen Prozess ausmacht. Das kann bei komplexen Vorgängen, die möglicherweise weiter in der Vergangenheit zurückliegen, ein arbeitsintensiver Prozess sein. Gerade bei der Abwehr von Schadensersatzklagen, die die Behauptung von Mängeln oder sonstiger Schlechtleistung in sich tragen, wird es um die korrekte Darstellung der vertragsgemäß erbrachten Leistung gehen. Eine Aufarbeitung aller relevanten Umstände kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, als die vom Gericht gesetzte Frist zur Erstellung der Klageerwiderung. Hier ist, im Gegensatz zur Verteidigungsanzeige, ein Antrag auf Fristverlängerung möglich. Diese muss entsprechend begründet werden.