Nachweisgesetz

Nachweisgesetz

26. Februar 2024

Das deutsche Nachweisgesetz (NachwG) wurde am 23. Juni 2022 in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen beschlossen. Die wichtigsten Änderungen, die am 1. August 2022 in Kraft traten, betreffen die Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten. Diese beinhalten:

  • Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen: Arbeitgeber müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer aushändigen. Elektronische Formen sind nicht zulässig, obwohl die EU-Richtlinie diese erlaubt.
  • Neue Pflichtinformationen: Zu den bereits existierenden Pflichtinformationen kommen weitere hinzu, darunter Angaben zum Enddatum bei befristeten Verträgen, mobilen Arbeitsorten, Probezeiten, Bestandteilen des Arbeitsentgelts, Ruhepausen und Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf, Überstunden, Fortbildungen, betriebliche Altersvorsorge, Verfahren bei Kündigung und paritätisch besetzten Kommissionen.
  • Angaben zu Auslandstätigkeit und Entsendung: Arbeitgeber müssen Informationen über Auslandseinsätze bereitstellen, einschließlich Details zum Einsatzland und bei Entsendung gemäß der Entsenderichtlinie auch zum Lohn und zur nationalen Website des Mitgliedstaats.
  • Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz: Das Gesetz sieht eine Überprüfung der Angemessenheit der Probezeit vor, insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen.
  • Informationspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerüberlassung: Verleiher müssen vor jeder Überlassung die Firma und Anschrift des entleihenden Unternehmens mitteilen.

Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 2.000 EUR pro Verstoß geahndet werden.